Umweltrecht
Bei Investitionsvorhaben sind in Deutschland vor allem die unterschiedlichen Vorgaben des Umweltrechts zu beachten. Trotz aller Bermühungen um Deregulierung und Wirtschaftsfreundlichkeit der Kommunen sehen sich Unternehmen – und ebenso öffentliche Stellen – oft mit umweltrechtlichen Hemmnissen konfrontiert.
Wir kennen die Erwartungen der Unternehmen aus Industrie und Gewerbe sowie der kommunalen Stellen; zügige, praktikable sowie wirtschaftliche Lösungen haben Vorrang.
Die Regelungen des europäischen Rechts gehören für uns dabei zu den selbstverständlichen Rahmenbedingungen in den umweltrelevanten Bereichen.
Tätigkeitsfelder sind auch
- Beratung bei Sanierungsmaßnahmen nach dem Bundesbodenschutzgesetz.
- Begleitung von umfassenden Genehmigungsverfahren, auch unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes (Lärm, Staub, Geruch etc.).
- Tätigkeit in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn im unternehmerischen Alltag Verstöße gegen Vorschriften nicht vermieden werden konnten.
