Öffentliches Baurecht
Wir beraten in sämtlichen Fragen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) sowie auf dem Gebiet des Fachplanungs- und Erschließungsrechts.
Hier erarbeiten wir Lösungen für auch komplexe Probleme und begleiten Genehmigungsverfahren. Wir vertreten Unternehmen, die öffentliche Hand sowie Einzelpersonen bei Anhörungen, in Widerspruchsverfahren und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Mit unserer ausgeprägten Spezialisierung gewährleisten wir zudem, daß weitere mit einem Bauvorhaben einhergehende Fragen, zum Beispiel aus dem Umweltrecht oder dem privaten Baurecht, kompetent beantwortet werden.
Tätigkeitsfelder sind u.a.
- Überprüfung von Bauleitplanungen
- Zulässigkeit von Bauvorhaben und ihre planungsrechtlichen Voraussetzungen
- Bauordnungsrecht und Baugenehmigungsverfahren
- Kommunalabgabenrecht, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
- Fachplanungsrecht, Straßen- und Wegerecht
