Markenrecht - IT-Recht - Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger
Im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Markenrechts beraten wir unsere Mandanten umfassend bei dem Erwerb und der Entwicklung eigener Kennzeichenrechte. Gleichzeitig übernehmen wir für unsere Mandanten die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Tätigkeitsfelder sind u.a.:
- Beratung bei der Anmeldung von Marken aller Art, insbesondere Wortmarken, Wort-/Bildmarken, Bildmarken, dreidimensionalen Marken, Farbmarken, Hörmarken
- Identitätsrecherchen, Ähnlichkeitsrecherchen, Dauerüberwachungen
- Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen
- Prozessuale Vertretung bei Schutzrechtsverletzungen
- Urheberschutz (Verträge, Abwehr und Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen)
- Domainrecht
- Angriff und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Verletzungen
- Abfassung und Abstimmung von Know-How-Verträgen
Darüber hinaus beraten wir Mandanten in folgenden Bereichen:
- Kooperationsverträge
- Lizenzverträge
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Software-Überlassungsverträge
- Umfassende IT-rechtliche Beratung und prozessuale Betreuung
- Recht der Internet- und Multimediaanwendungen
- Datensicherheit
- Providerverträge
- Medien- und Telekommunikationsrecht
