Erbrecht, national und international
Rechtsanwalt Oliver Mogwitz
Frühzeitige Gestaltung der erbrechtlichen Angelegenheiten ist entscheidend. Wir entwerfen für Sie Erbverträge, Testamente und Vermächtnisse, die speziell auf Ihre persönlichen Anforderungen maßgeschneidert werden.
Wir sind für Sie oder für Ihre Erbengemeinschaft als Testamentsvollstrecker tätig und vertreten Ihre Interessen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder im Bereich des Pflichtteilsrechts.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Enterbung, Vor- und Nacherbschaft beratend zur Seite und beantragen für Sie die Ausstellung eines Erbscheins. Wir prüfen Erbverträge auf Ihre Wirksamkeit und beraten Sie über die Möglichkeiten einer Anfechtung.
Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Unternehmer, Erbengemeinschaften sowie Privatpersonen.
Über unsere Kooperationspartner in Spanien ist auch eine umfassende und kompetente Beratung von deutsch- spanischen Erbschaftsfragen gewährleistet.
