Enteignungsrecht

Rechtsanwalt Oliver Mogwitz

Wir vertreten Betroffene einer Enteignungsmaßnahme von Beginn an bis in die gerichtlichen Verfahren auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme oder der gerichtlichen Überprüfung der Entschädigungssumme.

Sollte es zu einem Angebot der Enteignungsbehörde zum freihändigen Ankauf Ihres Grundstückes kommen, sind wir für Sie da und beraten Sie kompetent über die rechtlichen Folgen eines Kaufvertrages im Vergleich zu der Enteignungsmaßahme. Nicht immer ist die Enteignung der schlechtere Weg. Hier erleben wir bei unserem Mandanten immer wieder, dass die Enteignungsbehörden nicht umfassend aufklären, so dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Wir überprüfen die Kaufverträge und begleiten Sie auch zu den notariellen Vertragsverhandlungen. Werden hierbei nicht schon die richtigen Vertragsbestandteile verhandelt, wie bspw. Nachbewertungsklauseln, erleiden die Verkäufer erhebliche finanzielle Einbußen, sollte sich später herausstellen, dass die von der Behörde vorgegebenen Kaufpreise zu gering waren. Wir haben in diesem Bereich eine Vielzahl von Verfahren geführt und vertreten gegenwärtig eine große Anzahl von Mandanten, die von Städtebauförderungsmaßnahmen betroffen sind in verschiedenen gerichtlichen Verfahren.