Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Oliver Mogwitz
Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich. Neben der fachlichen Qualität unserer Arbeit stehen die persönliche Beratung unserer Mandanten und die Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit des Beraters im Vordergrund.
Gebiete wie das Arbeits-, das Steuer- und das Gesellschaftsrecht fließen oft ineinander. Daher ist die Spezialisierung der Sozietät und die Schaffung von Kernkompetenzen der einzelnen Berater die Vorausetzung für eine umfassende Betreuung.
Wir beraten und betreuen unsere Mandanten bundesweit auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht (national und international): Betriebsbedingte Kündigungen, verhaltensbedingte Kündigungen, personenbedingte Kündigungen, Abmahnungen, gerichtliche Auseinandersetzungen (Kündigungsschutzverfahren, etc.) bundesweit in allen Instanzen, Entwicklung von Prozeßstrategien, Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen (national und international), Ausarbeitung von Entgeltmodellen, betriebliche Altersversorgung, Stock-Options-Programme.
Schwerpunkte im kollektiven Arbeitsrecht (national und international): Bundesweite Vertretung in Beschlussverfahren in allen Instanzen, Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren, Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen, Begleitung und Vorbereitung von Betriebsübergängen, Gestaltungsberatung und Strategie-Entwicklung.
Schwerpunkte im Dienstvertragsrecht (national und international): Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Gestaltung und Verhandlung von Vorstandsdienstverträgen, Bonuszahlungen, Gratifikationen, Leistungsprämien, Unterstützung von Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen ihrer Mandate.
Schwerpunkte im Handelsvertreterrecht (national und international): Gestaltung und Beratung bei der Begründung, Änderung und Beendigung von Handelsvertreterverträgen, Prüfung, Abwehr und Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen,Gebietsbeschränkungen, Durchsetzung sonstiger Rechte und Pflichten des Handelsvertreters.
