Rücknahme eines von dem abberufenen Geschäftsführer gestellten Insolvenzantrags

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Es kommt immer wieder vor, dass in Zeiten von wirtschaftlichen Schwierigkeiten die tatsächliche wirtschaftliche Situation und das Erfordernis zur Insolvenzanmeldung unterschiedlich beurteilt wird.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die Frage, ob ein verbleibender Geschäftsführer einer GmbH einen Insolvenzantrag zurücknehmen kann, den ein abberfufener Geschäftsführer gestellt hat. dies hat der BGH nun in einem Beschluss vom 10.07.2008 – Az.: IX ZB 122/07 bejaht.

Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen, wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.

Wirksamer Ausschluss einer Karenzentschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Aus einer in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffenen Vereinbarung eines (nachvertraglichen) Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung kann ein Geschäftsführer keine Ansprüche herleiten, wenn ihm außerordentlich gekündigt wurde. Dies gilt unabhängig von der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Vereinbarung.

Dies hat der BGH am 07.07. 2008 beschlossen, Az. II ZR 81/07.

Keine Eintragung einer Generalvollmacht in das Handelsregister

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Nach einem beachtenswerten Urteil des OLG Hamburg vom 04.12.2008 – 11 Wx 80/08 ist eine Generalvollmacht nicht in das Handelsregister einzutragen.

Das OLG kommt zu dem Ergebnis, dass eine Generalvollmacht nicht mit einer Prokura vergleichbar sei. Ein besonderes Interesse an deren Eintragung in das Handelsregister sei auch dann zu verneinen, wenn die Vertretungsmacht der tatsächlich handelnden Person nicht dem Register der Komplementärin entnommen werden kann.

Geltung der Rechtsprechung zum Kapitalersatz auf Fälle vor dem Inkrafttreten des MoMiG

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Bekanntlich gilt seit dem 01.11.2008 ein neues GmbH-Recht. Das GmbH-Recht ist seit diesem Tage durch das sog. MoMiG modernisiert und reformiert worden.

Bislang war streitig, in wiefern die in dem GmbH-Gesetz alter Fassung geltenden Rechtsprechungsregelungen zum Kapitalersatz weiterhin anwendbar sind.

Nach einem Urteil des OLG Köln, Urt. v. 11.12.2008 – 18 U 138/07 – gilt § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG in der ab 1.11.2008 geltenden Fassung dann nicht für vor dem 1.11.2008 erfolgte Rückzahlungen auf ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen, wenn vor dem 1.11.2008 über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Auf diese Altfälle finden die sog. Rechtsprechungsregeln zum Kapitalersatz weiterhin Anwendung.

Zudem ist nach diesem Urteil auch ein im Gesellschaftsvertrag neben der Hafteinlage vereinbartes Darlehen eines Gesellschafters im Überschuldungsstatus zu passivieren, sofern nicht ein qualifizierter Rangrücktritt vorliegt.

Genehmigung satzungswidrigen Handelns eines Geschäftsführers

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Bei einem Verstoss eines Geschäftsführers einer KG gegen eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen der vorherigen Einwilligung der Gesellschafterversammlung bedürfen kann dieses satzungswidrigee Handeln von den Gesellschaftern nachträglich genehmigt werden.

Die Genehmigung bedarf derjenigen Mehrheit, die auch für die vorherige Einwilligung in die Geschäftsführungsmassnahme erforderlich gewesen wäre.

Dies hat das OLG München in einem Urteil vom 3.12.2008 – 7 U 3315/08 – entschieden

Preisanpassung in Energieverträgen

von Rechtsanwalt Oliver Mogwitz

17. Dezember 2008 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gegen Preiserhöhungen erneut gestärkt. Er schränkte die Möglichkeiten für Gasversorger ein, Preise einseitig anzuheben. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil erklärten die Karlsruher Bundesrichter eine entsprechende Preisanpassungsklausel in Sonderverträgen für unwirksam.

Die Klausel sei nicht hinreichend klar und verständlich, weil sie nicht deutlich mache, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften. Damit hatte die Klage eines Verbrauchers gegen Regionalgas Euskirchen Erfolg. Er hatte die dreimaligen Gaspreiserhöhungen innerhalb eines Jahres angegriffen.

Nach welchen Maßstäben sind Preiserhöhungen erfolgt?

Da der BGH die Preisklausel im Vertrag jetzt für unwirksam erklärte, kann der Energieversorger die erhöhten Tarife nicht verlangen. Der BGH stellte fest, dass die Vorschrift mehrere Auslegungsmöglichkeiten zulasse. Der Kunde wisse folglich nicht, nach welchen Maßstäben Preiserhöhungen erfolgt sind.
Das benachteilige ihn unangemessen. Die fragliche Klausel hieß wörtlich:
„Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt.“ Diese Klausel sei unklar und nicht verständlich, urteilte der BGH. (AZ: Bundesgerichtshof VIII ZR 274/06)