Streitwert bei Klage gegen Abberuifung als GmbH-Geschäftsführer

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Streitwert bei Rechtsmittel nur gegen Beschluss über Abberufung und nicht auch gegen Beendigung des Dienstverhältnisses eines Gesellschafter-Geschäftsführers

BGH, Beschl. v. 2.3.2009 — II ZR 59/08

1. Greift der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit der Klage nur den Beschluss über seine Abberufung als Geschäftsführer und nicht auch zusätzlich die Beendigung seines Dienstverhältnisses an, so richtet sich im Falle eines Rechtsmittels gegen ein klageabweisendes Urteil der Wert der Beschwer ebenso wie der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach seinem Interesse, weiterhin Geschäftsführer der Gesellschaft zu sein und damit die Lenkungs- und Leitungsmacht in der Hand zu behalten.

2. Die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers von seinem Amt als Geschäftsleiter stellt jedenfalls keinen schwerer wiegenden Eingriff in seine Rechte dar als seine Ausschließung als Gesellschafter. Insofern kann der wirtschaftliche Wert seines Geschäftsanteils grundsätzlich als geeignetes Kriterium für eine Obergrenze der Bemessung auch hinsichtlich des Wertes des Beschwerdegegenstandes im Rechtsstreit gegen seine Abberufung herangezogen werden.

Neues Bilanzrecht in Kraft getreten

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Neues Bi­lanz­recht in Kraft: Mil­li­ar­den­ent­las­tung für den deut­schen Mit­tel­stand

Am 29.5.2009 ist das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Bi­lanz­rechts (BilMoG) in Kraft getreten. Das Ge­setz ent­las­tet die Wirt­schaft fi­nan­zi­ell in er­heb­li­chem Um­fang und stärkt das Bi­lanz­recht des Han­dels­ge­setz­bu­ches für den Wett­be­werb mit in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­stan­dards. Das HGB-?Bi­lanz­recht wird im Kern bei­be­hal­ten. Der han­dels­recht­li­che Jah­res­ab­schluss bleibt die Grund­la­ge der Ge­winn­aus­schüt­tung und der steu­er­li­chen Ge­winn­er­mitt­lung.

Die Neu­re­ge­lung soll die Un­ter­neh­men von ver­meid­ba­rem Bi­lan­zie­rungs­auf­wand entlasten. Mit­tel­stän­di­sche Ein­zel­kauf­leu­te, die nur einen klei­nen Ge­schäfts­be­trieb un­ter­hal­ten, wer­den von der han­dels­recht­li­chen Buch­füh­rungs-, In­ven­tur- und Bi­lan­zie­rungs­pflicht be­freit. Für Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten wie AG und GmbH wer­den eben­falls Be­frei­un­gen und Er­leich­te­run­gen bei der Bi­lan­zie­rung vor­ge­se­hen.

Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit.
Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009.
Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können — soweit dies noch möglich ist — schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.

Energierecht

von Rechtsanwalt Oliver Mogwitz

Viele Gaskunden der RWE Westfalen-Weser-Ems können auf eine Rückerstattung für die Jahre 2003 bis 2006 hoffen. Das Oberlandesgericht Hamm gab einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalenstatt und verurteilte den Versorger, 25 Verbrauchern rund 16 000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzuzahlen. D,en Preiserhöhungen fehle eine wirksame Rechtsgrundlage, erklärten die Richter. Auf das Urteil (Az: I-19 U 52/08) können sich nicht nur die Kläger, sondern alle Sonderkunden berufen, deren Gasverträge ebenfalls die unwirksamen Klauseln enthalten, so die Verbraucherzentrale. Es gelte für alle Gassonderkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 000 Kilowattstunden, etwa in den Tarifen “Optimo maxi”, “Optimo maxi plus”. Allerdings prüft RWE nun eine Revision vor dem Bundesgerichtshof.

OLG Koblenz kippt Preisgleitklausel der EVM

von Rechtsanwalt Oliver Mogwitz

Das OLG Koblenz hat in einer Entscheidung vom 12.02.2009, Az. U 781/08.Kart gegen die Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) entschieden, dass die von der EVM verwandte Preisgleitklausel aus den Sonderverträgen unwirksam ist, mithin war die EVM nicht berechtigt, Preise anzupassen. Die EVM verwandte eine Klausel in den Sonderverträgen, nach der sich die Preise ändern sollten, “wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt”. Dies, so das OLG Koblenz, sei nicht hinreichend klar und verständlich, so dass die Klausel nicht wirksam ist.
Aus diesem Grund waren diejenigen Preisänderungen nach Erhebung des Unbilligkeitseinwandes durch den Verbraucher rückwirkend unwirksam, so dass dieser nun Rückzahlungsansprüche stellen kann.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt ist.

Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Ersetzt das Finanzamt während eines Klageverfahrens den mit der Klage angefochtenen Haftungsbescheid durch einen anderen Haftungsbescheid, in dem es erstmals seine Ermessenserwägungen erläutert, so wird dieser Bescheid zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Im weiteren Verlauf jenes Verfahrens sind die nunmehr angestellten Ermessenserwägungen in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Näheres erfahren Sie hier: http://tinyurl.com/689mwx

Keine digitale Signatur beim BFH

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Nach einer Entscheidung des BFH vom 30.03.2009, Az. II B 168/08 ist das Einreichen von Rechtsmitteln und bestimmenden Schriftsätzen derzeit auf elektronischem Weg ohne digitale Signatur möglich.

Näheres erfahren Sie hier:
http://tinyurl.com/689mwx