Neue Abfallrahmenrichtlinie in Kraft
von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg
Die neue Abfallrahmenrichtlinie ist am 22.11.2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie ist am 12.12.2008 in Kraft getreten.
Die Richtlinie RL 2008/98/EG (AbfRRL) erneuert die Richtlinie 75/442/ EWG des Rates über Abfälle vom 15.07.1975. Sie ist an die Mitgliedstaaten der EU adressiert. Bis zum 12.12.2010 müssen die Neuregelungen in nationales Recht umgesetzt werden. Unter anderem wird dadurch eine Änderung des KrW-/AbfG erforderlich.
Die Abfallrahmenrichtlinie ist das zentrale abfallrechtliche Regelwerk der Europäischen Gemeinschaft. Mit der Novelle wird dieses Regelwerk weiterentwickelt, nicht aber die Grundstruktur geändert. Der geltende Rechtsrahmen wird einfacher gestaltet, andere Richtlinien werden aufgehoben, einzelne Regelungen von jenen in die Richtlinie eingefügt.
