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Rücknahme eines von dem abberufenen Geschäftsführer gestellten Insolvenzantrags

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Es kommt immer wieder vor, dass in Zeiten von wirtschaftlichen Schwierigkeiten die tatsächliche wirtschaftliche Situation und das Erfordernis zur Insolvenzanmeldung unterschiedlich beurteilt wird.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die Frage, ob ein verbleibender Geschäftsführer einer GmbH einen Insolvenzantrag zurücknehmen kann, den ein abberfufener Geschäftsführer gestellt hat. dies hat der BGH nun in einem Beschluss vom 10.07.2008 – Az.: IX ZB 122/07 bejaht.

Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen, wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.