Keine Eintragung einer Generalvollmacht in das Handelsregister
von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger
Nach einem beachtenswerten Urteil des OLG Hamburg vom 04.12.2008 – 11 Wx 80/08 ist eine Generalvollmacht nicht in das Handelsregister einzutragen.
Das OLG kommt zu dem Ergebnis, dass eine Generalvollmacht nicht mit einer Prokura vergleichbar sei. Ein besonderes Interesse an deren Eintragung in das Handelsregister sei auch dann zu verneinen, wenn die Vertretungsmacht der tatsächlich handelnden Person nicht dem Register der Komplementärin entnommen werden kann.
