Geltung der Rechtsprechung zum Kapitalersatz auf Fälle vor dem Inkrafttreten des MoMiG
von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger
Bekanntlich gilt seit dem 01.11.2008 ein neues GmbH-Recht. Das GmbH-Recht ist seit diesem Tage durch das sog. MoMiG modernisiert und reformiert worden.
Bislang war streitig, in wiefern die in dem GmbH-Gesetz alter Fassung geltenden Rechtsprechungsregelungen zum Kapitalersatz weiterhin anwendbar sind.
Nach einem Urteil des OLG Köln, Urt. v. 11.12.2008 – 18 U 138/07 – gilt § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG in der ab 1.11.2008 geltenden Fassung dann nicht für vor dem 1.11.2008 erfolgte Rückzahlungen auf ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen, wenn vor dem 1.11.2008 über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Auf diese Altfälle finden die sog. Rechtsprechungsregeln zum Kapitalersatz weiterhin Anwendung.
Zudem ist nach diesem Urteil auch ein im Gesellschaftsvertrag neben der Hafteinlage vereinbartes Darlehen eines Gesellschafters im Überschuldungsstatus zu passivieren, sofern nicht ein qualifizierter Rangrücktritt vorliegt.
