Genehmigung satzungswidrigen Handelns eines Geschäftsführers
von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger
Bei einem Verstoss eines Geschäftsführers einer KG gegen eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen der vorherigen Einwilligung der Gesellschafterversammlung bedürfen kann dieses satzungswidrigee Handeln von den Gesellschaftern nachträglich genehmigt werden.
Die Genehmigung bedarf derjenigen Mehrheit, die auch für die vorherige Einwilligung in die Geschäftsführungsmassnahme erforderlich gewesen wäre.
Dies hat das OLG München in einem Urteil vom 3.12.2008 – 7 U 3315/08 – entschieden
