Abfallrecht: Abgrenzung von Verbrennung und Mitverbrennung
von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg
Mit Urteil vom 11.9.2008 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen Unterschied zwischen einer Verbrennungsanlage und einer Mitverbrennungsanlage herausgearbeitet (Rs. C-251//07). Eine Mitverbrennung derart, dass der Hauptzweck der Anlage in der Energieerzeugung oder der Produktion stofflicher Erzeugnisse liege, sei eine spezielle Form der Verbrennung. Wenn aber für einzelne Anlagenteile (Kessel) unterschiedliche Zulassungen gelten, folge aus der Abfallverbrennungsrichtlinie (RiL 2000/76), dass jeder einzelne Kessel mit den jeweils mit ihm zusammenhängenden Ausrüstungsgegenständen eine gesonderte Anlage im Sinne dieser Richtlinie darstelle.
