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Vergaberecht: Änderung des CPV

von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg

Das Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV, Common Procurement Vocabulary) dient der einheitlichen Beschreibung des Auftragsgegenstandes durch öffentliche Auftraggeber. Jedem Auftragsgegenstand ist ein Code zugeordnet.
Mit der Änderungsverordnung der EG-Kommission Nr. 213/2008, veröffentlicht am 15.3.2008, wurde das CPV geändert. Die Verordnung gilt seit dem 29.9.2008.