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Vergaberecht 2007: (2) Eignungsnachweise bei Bietergemeinschaften

von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg

Für eine Bietergemeinschaft ist oft unklar, ob geforderte Eignungsnachweise für jedes Mitglied einzeln oder nur für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit vorgelegt werden müssen.

Das OLG Naumburg hat dazu entschieden, daß diese Frage allein aus der Vergabe-bekanntmachung zu beantworten ist. Wenn nicht in der Vergabebekanntmachung anderes geregelt ist, müssen Nachweise zur Fachkunde oder zur Leistungsfähigkeit regelmäßig nur für ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden (Beschl. v. 30.04.2007).
Strengere Anforderungen dürfen später, z. B. in der Aufforderung zur Angebots-abgabe, nicht nachgeschoben werden (VK Bund, Beschl. v. 13.10.2004).
Aber die Zuverlässigkeit muß von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der geforderten Art belegt werden !