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Vergaberecht 2007: (1) Ausschluß von Angeboten wegen gleichwertiger Mängel

von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg

Mehrfach sind Anträge ausgeschlossener Bieter verhandelt worden, daß auch andere Angebote auszuschließen seien. Nach dem BGH kann ein Bieter, dessen Angebot wegen Unvollständigkeit nicht gewertet wird, den Ausschluß auch der Angebote anderer Bieter verlangen, die ebenfalls diesen oder einen gleichwertigen Mangel aufweisen (Beschl. v. 26.09.2006, Az. X ZB 14/06).
Die Vergabekammer Sachsen hat dieses konkretisiert: Gleichwertig seien Mängel, wenn sie dazu führen, daß Angebote auf der gleichen Wertungsstufe auszu-schließen sind. Das OLG Koblenz hingegen sieht wie der BGH Gleichwertigkeit von Mängeln schon dann gegeben, wenn sie dieselbe Konsequenz, wie etwa den zwingenden Ausschluß, nach sich ziehen müssen (Beschl. v. 04.07.2007).