Abfallrecht: Verbringung von Abfällen der Grünen Liste
von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg
Am 18.12.2007 tritt die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der EU-Kommission vom 29.11.2007 in Kraft. Sie ist ab diesem Datum anzuwenden.
Die Verordnung betrifft die Ausfuhr von bestimmten in Anhang IIl oder IIIA der im Juli in Kraft getretenen Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfällen zur Verwertung in bestimmte Staaten, die nicht von dem OECD-Beschluß über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringung erfasst sind.
Unter anderem erfaßt sie Ägypten, Weißrußland, Russische Föderation, Kroatien, Israel, Libanon, Marokko, Südafrika, Brasilien, China, Hongkong, Indien, Pakistan, Indonesien, Malaysia, Thailand, Vietnam.
Die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 hebt die Verordnung (EG) Nr. 801/2007 auf, die fehlerhaft u. a. ein Verbot der Lieferung von typischen Kunststoffabfällen nach China enthielt.
