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Abfallrecht: Aktuelles zur Abfallverbringung (10.07.2007)

von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg

Am 12.7.2007 tritt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen vom 14.6.2006, VO 1013/2006 EWG) in Kraft.

Für Abfälle der sog. “Grünen Liste” trifft sie wesentliche neue Regelungen.

Zahlreiche Fragen sind noch offen. So sieht das Dokument nach Anhang VII eine Eingangsbestätigung der Verwertungsanlage vor. Unklar ist, wer diese Erklärung abgibt, wenn der Empfänger nicht selbst Verwertungsanlage, sondern Händler ist.
In dem Dokument nach Anhang VII sind der Abfallerzeuger bzw. Einsammler und die Verwertungsanlage zu benennen. Die Bundesrepublik bemüht sich, diese Pflicht zur Offenlegung der Geschäftsbeziehungen aufzuweichen.
Nicht geregelt ist der Verbleib des Dokuments nach Anhang VII. Zu empfehlen ist, dass jeder Beteiligte eine Kopie behält.