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Wettbewerbsrecht

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Was tun gegen unerwünschte Telefonwerbung

Es kommt sehr häufig vor, dass man, egal ob privat oder geschäftlich, einen Anruf von einer freundlichen Stimme erhält. Sie fragt in der Regel: “Wollen Sie Ihre Telefongebühren senken? Möchten Sie Strom sparen?”.

Der Anrufer ist Ihnen nicht bekannt, hat aber ein klares Ziel, nämlich Ihnen ein Geschäft aufzureden. Das Geschäft ist angeblich besonders günstig und preiswert. Ob es für Sie wirklich günstig ist, stellt sich allerdings erst später heraus. Bei dieser Art von Werbung ist davon auszugehen, dass ein Drittel der Angerufenen nicht Nein sagen können.

Solche unerwünschten Anrufe sind, ob privat oder im Geschäft, verboten. Das Verbot schützt sowohl die Privatsphäre des Verbrauchers als auch die ungestörte Arbeit des Unternehmers, denn auch gegenüber diesem ist ein unerwünschter Werbeanruf untersagt.

Wie schützt man sich gegen unerwünschte Anrufer?
Zunächst ist man genauso freundlich und fragt den Anrufer nach Vor- und Nachnamen und nach der Firma, für die er tätig ist und notiert sich dies und die Anrufzeit. Schließlich erbittet man die Zusendung von Informationen. Wenn man diese hat, hat man die notwendigen Informationen, um die auftraggebende Firma des Anrufers abzumahnen. Sollte der Abmahnung nicht Folge geleistet werden, kann jeder Angerufene gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und ein einstweilige Verfügung gegen die werbende Firma beantragen. Angesichts der eindeutigen Rechtslage kann er nur gewinnen. Allerdings sollte die einstweilige Verfügung nicht ohne Rechtsanwalt beantragt wenden.