Markenverletzung durch Angaben auf der Homepage
von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass eine Angabe einer markenverletzenden Bezeichnung in einer bestimmten Zeile auf der Homepage eine Markenverletzung sein kann.
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) ver-wechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 – I ZR 51/08 – OLG München
LG München I
