Das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RUG
von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg
Am 17.8.2009 ist das „Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ veröffentlicht worden. Es tritt im wesentlichen am 1.3.2010 in Kraft.
Wichtig für jeden Betreiber einer BImSchG-Anlage ist, daß er nun verpflichtet werden kann anzuzeigen, wenn er einen einmal im Genehmigungsverfahren dargelegten Entsorgungsweg für Abfälle wechseln will (vgl. Formular 9.2 des BImSchG-Antrages).
Die Verschärfung der Regelung, daß bei Abfallentsorgungsanlagen Sicherheitsleistungen auferlegt werden können, zu einer „Soll-Vorschrift“ beendet eine lange Diskussion (§ 12 Abs. 1 und § 17 Abs. 4a BImSchG).
Das RUG ist eine Folge aus dem Scheitern des Projekts Umweltgesetzbuch Anfang 09. Der Titel Rechtsbereinigung weist darauf hin, daß zehn (überholte) Gesetze und Verordnungen vollständig und einzelne Vorschriften in weiteren Gesetzen aufgehoben werden sowie Klarstellungen erfolgen. Auch das UVPG erfährt (wieder einmal) zahlreiche Änderungen.
