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Entsorgung von Boden und Bauschutt in Rheinland-Pfalz (2)

von Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat mit Datum vom 12.10.2009 ein Rundschreiben zur Einstufung von belastetem Boden und Bauschutt vom 12.12.2006 überarbeitet. Neben redaktionellen Anpassungen an die neue Deponieverordnung wurden einige Parameter der Tabelle an die DepV angepasst.
Unter anderem heißt es, bei der Charakterisierung der Abfälle sollte der Umfang von Analysen zur Festlegung der Schlüsselparameter im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf das fachlich unbedingt Notwendige beschränkt bleiben. Dabei könnten als Hilfestellung weiterhin die Hinweise des LUWG vom 21.7.2006 herangezogen werden, wo es heiße: „Liegen Analysen vor und ist der Boden nach LAGA eingestuft, kann bei den Deponieklassen I und II i.d.R. auf weitergehende Analysen verzichtet werden.“
Das Schreiben des MUFV finden Sie hier.