Beseitigungsanspruch von persönlichen oder beleidigenden Darstellungen im Internet mit Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld
von Rechtsanwalt Oliver Mogwitz
Finden sich im Internet persönliche oder ehrverletzende Inhalte über betroffene Personen, so ist es schwierig, derartige Inhalte nachträglich zu entfernen.
Um so wichtiger ist es, dass nach Kenntnisnahme durch den Betroffenen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden.
Das Landgericht Koblenz hat in mehreren Verfahren entschieden, dass auch Forenbetreiber für die Inhalte verantwortlich sind, so dass auch diese zur Beseitigung und zur Unterlassung verpflichtet sind. Die Forenbetreiber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Sollten beleidigende oder persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen im Netz gefunden werden, stehen den Betroffenen – auch gegen die Forenbetreiber – nicht unerhebliche Schmerzensgeldansprüche zur Seite. Für Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht hat das Landgericht Koblenz Schmerzensgeldansprüche von 1.000,00 € für angemessen erachtet.
