Drohung mit SCHUFA-Eintrag
von Rechtsanwalt Oliver Mogwitz
Wir stellen fest, dass verschiedene Telekommunikationsanbieter mit Ihren Mahnungen Ankündigung aussprechen, dass im Falle einer Nichtzahlung durch den Kunden die persönlichen Daten an die SCHUFA-Holding AG weitergeleitet werden. Dies stellt für den Kunden eine einschneidende Drohung dar, da ein Schufa-Eintrag zu erheblichen Konsequenzen für den Einzelnen führen könnte.
Bei dem Abschluss eines Darlehensvertrages, bei dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages und bei vielen anderen Situationen des täglichen Lebens werden Kundendaten bei der Schufa abgerufen. Sind dort dann Negativmerkmale aufgeführt, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der begehrte Vertragsschluss abgelehnt wird.
Zutreffend geht das Landgericht Koblenz von dem Bestehen eines Unterlassungsanspruches zugunsten des Verbrauchers aus und hat im Rahmen dieser Entscheidung auch das Vorliegen eines Verfügungsgrundes für die Gewährung einer einstweiligen Verfügung bejaht.
“Dem Kläger drohte unmittelbar eine Beeinträchtigung seines aus Art. 1 I, 2 I GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, in dem die Beklagte sich am 23.11.2008 an den Kläger wandte und forderte diesen auf, die offenen Rechnungsposten auszugleichen. Dieses Schreiben war mit „Letzte Mahnung“ überschrieben. Dem Kläger wurde eine Zahlungsfrist bis zum 05.12..2008 gesetzt.
Weiterhin heißt es in diesem Schreiben:
„… lassen Sie den oben genannten Zahlungstermin erneut verstreichen, behalten wir uns das Recht vor, den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu kündigen und das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. …
wir weisen Sie darauf hin, dass wir gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kündigung der SCHUFA und dem FFP übermitteln. Diese Informationen können von der SCHUFA und dem FPP an weitere Vertragspartner übermittelt werden. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. … die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist….“
Aus diesem Grund wurde dem Telekommunikationsunternehmen gerichtlich untersagt, diese Drohung auszusprechen oder aufrechtzuhalten.
