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Benachteiligung eines Minderheitsgesellschafters durch Gewinnthesaurierung

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Eine Vollthesaurierung über sieben Jahre in einer das Stammkapital um mehr als das Doppelte übersteigenden Höhe belastet den Minderheitengesellschafter einseitig, wenn er nicht in anderer Weise Einkünfte aus und durch die GmbH erzielen kann, während zugunsten der Mehrheitsgesellschafter, die die Geschäftsführerpositionen besetzt haben, verdeckte Gewinnausschüttungen erfolgen.

OLG Brandenburg, Urt. v. 31.3.2009 — 6 U 4/08