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Neues Bilanzrecht in Kraft getreten

von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger

Neues Bi­lanz­recht in Kraft: Mil­li­ar­den­ent­las­tung für den deut­schen Mit­tel­stand

Am 29.5.2009 ist das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Bi­lanz­rechts (BilMoG) in Kraft getreten. Das Ge­setz ent­las­tet die Wirt­schaft fi­nan­zi­ell in er­heb­li­chem Um­fang und stärkt das Bi­lanz­recht des Han­dels­ge­setz­bu­ches für den Wett­be­werb mit in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­stan­dards. Das HGB-?Bi­lanz­recht wird im Kern bei­be­hal­ten. Der han­dels­recht­li­che Jah­res­ab­schluss bleibt die Grund­la­ge der Ge­winn­aus­schüt­tung und der steu­er­li­chen Ge­winn­er­mitt­lung.

Die Neu­re­ge­lung soll die Un­ter­neh­men von ver­meid­ba­rem Bi­lan­zie­rungs­auf­wand entlasten. Mit­tel­stän­di­sche Ein­zel­kauf­leu­te, die nur einen klei­nen Ge­schäfts­be­trieb un­ter­hal­ten, wer­den von der han­dels­recht­li­chen Buch­füh­rungs-, In­ven­tur- und Bi­lan­zie­rungs­pflicht be­freit. Für Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten wie AG und GmbH wer­den eben­falls Be­frei­un­gen und Er­leich­te­run­gen bei der Bi­lan­zie­rung vor­ge­se­hen.

Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit.
Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009.
Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können — soweit dies noch möglich ist — schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.