Neues Bilanzrecht in Kraft getreten
von Rechtsanwalt Carl-Bernhard von Heusinger
Neues Bilanzrecht in Kraft: Milliardenentlastung für den deutschen Mittelstand
Am 29.5.2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) in Kraft getreten. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Das HGB-?Bilanzrecht wird im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.
Die Neuregelung soll die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand entlasten. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit.
Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009.
Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können — soweit dies noch möglich ist — schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
