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Energierecht

von Rechtsanwalt Oliver Mogwitz

Viele Gaskunden der RWE Westfalen-Weser-Ems können auf eine Rückerstattung für die Jahre 2003 bis 2006 hoffen. Das Oberlandesgericht Hamm gab einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalenstatt und verurteilte den Versorger, 25 Verbrauchern rund 16 000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzuzahlen. D,en Preiserhöhungen fehle eine wirksame Rechtsgrundlage, erklärten die Richter. Auf das Urteil (Az: I-19 U 52/08) können sich nicht nur die Kläger, sondern alle Sonderkunden berufen, deren Gasverträge ebenfalls die unwirksamen Klauseln enthalten, so die Verbraucherzentrale. Es gelte für alle Gassonderkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 000 Kilowattstunden, etwa in den Tarifen “Optimo maxi”, “Optimo maxi plus”. Allerdings prüft RWE nun eine Revision vor dem Bundesgerichtshof.