OLG Koblenz kippt Preisgleitklausel der EVM
von Rechtsanwalt Oliver Mogwitz
Das OLG Koblenz hat in einer Entscheidung vom 12.02.2009, Az. U 781/08.Kart gegen die Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) entschieden, dass die von der EVM verwandte Preisgleitklausel aus den Sonderverträgen unwirksam ist, mithin war die EVM nicht berechtigt, Preise anzupassen. Die EVM verwandte eine Klausel in den Sonderverträgen, nach der sich die Preise ändern sollten, “wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt”. Dies, so das OLG Koblenz, sei nicht hinreichend klar und verständlich, so dass die Klausel nicht wirksam ist.
Aus diesem Grund waren diejenigen Preisänderungen nach Erhebung des Unbilligkeitseinwandes durch den Verbraucher rückwirkend unwirksam, so dass dieser nun Rückzahlungsansprüche stellen kann.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt ist.
